**Allgemeine Mandatsbedingungen**Jung Hoi Lee Rechtsanwältin | Hanyang Legal
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Mandate über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten durch Rechtsanwältin Jung Hoi Lee, Hanyang Legal, soweit nicht im Einzelfall schriftlich oder in Textform etwas Abweichendes vereinbart wird.
Sie gelten auch für künftige Mandate und Folgemandate, sofern der Mandant auf die Geltung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen hingewiesen wurde.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.
Das Mandatsverhältnis kommt ausschließlich mit Rechtsanwältin Jung Hoi Lee zustande. Eine etwaige Bürogemeinschaft mit anderen Berufsträgern begründet kein gemeinschaftliches Mandatsverhältnis und keine gemeinschaftliche Haftung.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte anwaltliche Tätigkeit. Ein bestimmter rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Erfolg wird nicht geschuldet.Die rechtliche Beratung und Vertretung bezieht sich grundsätzlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung oder Berücksichtigung ausländischen Rechts erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Bearbeitung des Mandats erfolgt auf Grundlage der vom Mandanten mitgeteilten Informationen, Unterlagen und Tatsachen. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, diese Angaben als richtig und vollständig zugrunde zu legen, soweit keine offensichtlichen Zweifel bestehen.
3. Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant wird alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Der Mandant ist verpflichtet, ihm übersandte Schreiben, Entwürfe, Schriftsätze, Bescheide, gerichtliche oder behördliche Mitteilungen sowie sonstige Unterlagen unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Unrichtigkeiten oder Ergänzungen mitzuteilen.
Änderungen der Kontaktdaten, insbesondere Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sind unverzüglich mitzuteilen.
Fristen, Termine und behördliche oder gerichtliche Schreiben sind der Rechtsanwältin unverzüglich nach Eingang weiterzuleiten.
4. Kommunikation per E-Mail und elektronischen Kommunikationsmitteln
Die Kommunikation kann per E-Mail, Telefon, Videokonferenz, beA, Post oder über sonstige geeignete Kommunikationswege erfolgen.
Sofern der Mandant eine E-Mail-Adresse mitteilt oder per E-Mail mit der Rechtsanwältin kommuniziert, erklärt er sich damit einverstanden, dass mandatsbezogene Informationen auch per unverschlüsselter E-Mail übermittelt werden dürfen. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation Vertraulichkeits- und Sicherheitsrisiken bestehen können.
Der Mandant kann der Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail jederzeit widersprechen oder eine bestimmte Kommunikationsform verlangen. In diesem Fall wird die weitere Kommunikation entsprechend angepasst, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
5. Verschwiegenheit
Die Rechtsanwältin ist nach Maßgabe der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt für alle Tatsachen und Informationen, die ihr im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstige zur Mitarbeit herangezogene Personen werden ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet, soweit dies gesetzlich oder berufsrechtlich erforderlich ist.
6. Einschaltung von Dienstleistern und Dritten
Die Rechtsanwältin ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Organisation und Bearbeitung des Mandats geeignete Dienstleister einzusetzen, insbesondere in den Bereichen IT, Cloud-Dienste, Kanzleisoftware, Buchhaltung, Übersetzung, Kommunikation und Aktenverwaltung.
Die Einschaltung erfolgt unter Beachtung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten, der berufsrechtlichen Vorgaben sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Soweit erforderlich, werden Dienstleister zur Vertraulichkeit verpflichtet und datenschutzrechtliche Vereinbarungen abgeschlossen.
Die Beauftragung externer Berufsträger, insbesondere Korrespondenzanwälte, ausländischer Rechtsanwälte, Steuerberater oder Sachverständiger, erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Mandanten, soweit dadurch gesonderte Kosten entstehen können.
7. Datenschutz
Die Rechtsanwältin verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten und gegebenenfalls weiterer beteiligter Personen, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mandats erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung bzw. den Datenschutzinformationen der Kanzlei.
8. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde.
Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Eine abweichende Vergütungsvereinbarung, insbesondere eine Zeitvergütung, Pauschalvergütung oder ein Beratungshonorar, bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die von der Gegenseite, einem Dritten, einer Rechtsschutzversicherung oder einer Behörde zu erstattenden Kosten niedriger sein können als die gegenüber der Rechtsanwältin geschuldete Vergütung.
9. Vorschüsse und Zahlungsbedingungen
Die Rechtsanwältin ist berechtigt, für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
Rechnungen sind mit Zugang fällig und ohne Abzug zu zahlen, sofern in der Rechnung oder in einer gesonderten Vereinbarung keine andere Zahlungsfrist genannt ist.
Die Bearbeitung des Mandats kann von der Zahlung eines angeforderten Vorschusses abhängig gemacht werden, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist und keine Fristversäumnis oder sonstige unzumutbare Nachteile für den Mandanten entstehen.
10. Rechtsschutzversicherung und Kostenerstattung
Soweit der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, bleibt er selbst Auftraggeber und Schuldner der anwaltlichen Vergütung.
Die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Rechtsanwältin übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Rechtsschutzversicherung Deckung erteilt oder die vollständigen Kosten übernimmt.
11. Sicherungsabtretung
Der Mandant tritt etwaige Kostenerstattungsansprüche gegen die Gegenseite, die Staatskasse, Behörden oder sonstige Dritte in Höhe der offenen Honorarforderungen sicherungshalber an die Rechtsanwältin ab.
Die Rechtsanwältin wird von der Abtretung nur Gebrauch machen, wenn der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit.
Gesetzliche Einschränkungen der Abtretbarkeit bleiben unberührt.
12. Verrechnung
Die Rechtsanwältin ist berechtigt, eingehende Zahlungen, Erstattungsbeträge oder sonstige Gelder, die dem Mandanten zustehen, mit offenen und fälligen Honorarforderungen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Fremdgelder werden nach den berufsrechtlichen Vorgaben behandelt.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Ist der Mandant Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann er gegen Forderungen der Rechtsanwältin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Haftung
Die Haftung der Rechtsanwältin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nur, wenn sie im Einzelfall wirksam vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.
Die Rechtsanwältin unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften.
15. Kündigung des Mandats
Der Mandant kann das Mandat jederzeit kündigen.
Auch die Rechtsanwältin ist berechtigt, das Mandat zu kündigen. Eine Kündigung darf jedoch nicht zur Unzeit erfolgen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bestehen, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, erforderliche Mitwirkungshandlungen unterbleiben oder angeforderte Vorschüsse nicht gezahlt werden.
Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
16. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Nach Beendigung des Mandats werden die Handakten nach Maßgabe der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften aufbewahrt.
Der Mandant kann die Herausgabe der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen verlangen, soweit keine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte bestehen.
Die Herausgabe kann in Papierform oder elektronischer Form erfolgen.
17. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für das Mandatsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Mandant Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Berlin oder Frankfurt am Main.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18. Sprachfassungen
Soweit diese Allgemeinen Mandatsbedingungen in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden, ist im Fall von Abweichungen die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2026